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Kanton Basel-Stadt

Integration Basel

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Zuständigkeiten
Der Kanton Basel-Stadt ist für die Prüfung, Steuerung und Finanzierung aller Integrationsprojekte im Kanton Basel-Stadt zuständig. Dies wurde 2008 im Rahmen einer neuen Aufteilung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Bund und Kanton neu definiert. Dies geschah auf der Grundlage der neuen rechtlichen Vorgaben des Kantons (Kantonales Integrationsgesetz) und des Bundes (Ausländergesetz, Asylgesetz, Integrationsverordnung) die per 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind. So entfällt seither die Einreichung von Projekten beim Bund.

Für die Projekteingabe 2012 gilt:
Projekte für den Interventionsbereich Information/Kommunikation, Soziale Integration und Frühe Förderung sind bei «Integration Basel» einzureichen.

Projekte für den Interventionsbereich Sprachförderung sind bei der Fachstelle Erwachsenenbildung der Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung einzureichen.


Formalitäten
Alle Formalitäten finden Sie im Dokument «Richtlinien Integrationförderung Basel-Stadt / Ausschreibung 2012» aufgelistet! Hier einige wichtige Punkte daraus:
  • Für Projekte zur Sprachförderung (SPF) gibt es eine Eingabefrist: 30. September
  • Für Projekte in den Schwerpunkten Information/Kommunikation (IK), Soziale Integration (SI) und Frühe Förderung (FF) gibt es zwei Eingabefristen pro Jahr: 31. März  und  30. September (bitte zu beachten: ab Projektjahr 2013 wird es auch hier nur noch den Eingabetermin 30. Sept. geben!)
  • Alle Projekte werden mittels vorgegebener Formulare «Projekteingabe» und «Budget» in einfacher Ausführung eingereicht.
  • Alle Dokumente müssen fristgerecht, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zugestellt werden. Nur formal korrekt ausgefüllte Gesuche werden berücksichtigt.



Vereinfachte Eingabe für Informationsmodule
Für Projekte, die im Schwerpunkt Information / Kommunikation ein Gesuch für Informationsmodule eingeben, gibt es ab Eingabe Sept. 2011 vereinfachte Formulare («Projekteingabe Kleinprojekte» / «Budget Kleinprojekte»). Diese Erleichterung gilt für Projekte bis zu einem Unterstützungsbeitrag von CHF 4'000.- .


Adressen
Die Gesuche werden an folgende Adressen gerichtet:
A) Interventionsbereich Information/Kommunikation, Soziale Integration, Frühe Förderung:
        Printversion:
                            «Integration Basel»
                             Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
                             Schneidergasse 7
                             4051 Basel
        Elektronisch: integration@bs.ch

B) Interventionsbereich Sprachförderung:
        Printversion:
                            Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung
                            Erwachsenenbildung
                            Clarastrasse 13
                            4005 Basel
        Elektronisch: teresa.tschui@bs.ch


Nächste Eingabefrist für Gesuche im Bereich Information / Kommunikation und Soziale Integration sowie für Projekte im Bereich Sprachförderung für das Projektjahr 2012: 30. September 2011.
Eingabeformulare 2012
Schwerpunkt «Information/
Kommunikation», «Soziale Integration», Frühe Förderung:

Projekteingabe IK/SI/FF
Budget IK/SI/FF

Infomodule:
Projekteingabe Infomodule
Budget Infomodule

Schwerpunkt «Sprachförderung»
Projekteingabe SPF
Budget SPF

Weitere Informationen Sprachförderung
Qualitätsstandards Kinderbetreuung
www.bildung.edubs.ch



Dokumente
Richtlinien 2012 Informationsmodule (Stand: März 2011)

Rechnung Vorlage
Musterrechnung 2011